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SPD Maulburg

Sicherheitskonzeption des Landkreises Lörrach

Kreistagsfraktion

Sehr geehrte Frau Landrätin,

auch die Bürger in unserem Landkreis spüren und empfinden – objektiv zutreffend oder „nur" subjektiv empfunden – mangelnde Sicherheit, Sicherheitslücken und/oder Sicherheitsprobleme in vielfacher Ausprägung. Von daher ist es zwingend, dass sich auch der Landkreis – im Rahmen des Teilhaushalts 2, 12.20, „Ordnungswesen" –  mit dem Begriff der „Sicherheit"- der über den dort ausschließlich verwendeten Begriff der „Ordnung" hinausgeht - ergänzend befasst.

Die SPD-Kreistagsfraktion stellt deshalb folgenden Antrag:

"Die Verwaltung möge bis zum 01.09.2019 darlegen, mit welchen Mitteln die nachfolgend  beschriebenen sicherheitsrelevanten Umstände verbessert und umgesetzt werden können. Das geplante Vorgehen ist in einer "Sicherheits-konzeption" zusammen zu fassen und vom Kreistag zu beschließen."

Der Begriff der „Sicherheit“ hat viele Facetten. Unterschieden werden u. a. die „individuelle“ die „kollektive“ sowie die „technische“ Sicherheit (z. B. Krieg, Natur-katastrophen, Autoverkehr). Die hier avisierte „Sicherheitskonzeption“ muss sich auf die Erörterung der Sicherheit einzelner Personen oder Gruppen beschränken, wobei die Gefahr von anderen Menschen i. d. R. vorsätzlich und individualisiert verursacht wird.

„Sicherheit“ in diesem Sinne bezeichnet ein Programm und/oder eine Zielbestimmung, die sich in sozialen Handlungen – auch Appellen – ausdrückt aber nicht erschöpft. Anwesende „Sicherheit“ wird mit den Begriffen Geborgenheit, Schutz, Risikolosigkeit, Gewissheit und Verlässlichkeit verbunden; abwesende „Sicherheit“ dagegen mit den Worten Gefahr, Risiko, Unordnung und Angst. Wobei es grundsätzlich unmöglich ist, Risiken und Gefahren generell und völlig auszuschließen.

Die „Sicherheit“ von Personen ist schon dann in hohem Grad betroffen und verletzt, wenn sie – aufgrund entsprechender Zeitungs- oder Fernsehberichte - befürchten, im ÖPNV des Landkreises angegriffen zu werden.

Ein weiterer Bereich sind die öffentlichen Einrichtungen des Landkreises. Sowohl das Landratsamt, wie auch dessen Außenstellen, die Pflegeheime und die Gewerbeschulen sind gegen gefährdende Angriffe der „Sicherheit“ der Mitarbeiter, Bewohner und Schüler von außen (z.B. Amok, Terror) nicht hinreichend gesichert. Zwar besteht derzeit kein erkennbares Defizit am Sicherheitsgefühl der Nutzer und Bewohner. Das kann sich aber schlagartig von heute auf morgen ändern, wenn sich im Landkreis oder in der Nähe ein solcher Vorfall ereignet. Zumindest Zugangssicherungen und Alarmeinrichtungen wären zu prüfen.

Auch das Sicherheitsgefühl von Haus- und Wohnungsbesitzern wird massiv tangiert, wenn in ihrer Wohngemeinde oder auch in Nachbarkommunen Einbrüche verübt werden. Dies ist unabhängig davon, ob sie letztlich davon betroffen sind. Die präventiv gefühlte Angst ist in diesen Fällen die Abwesenheit von Sicherheit. Hier ist zu überlegen, ob und in welcher Weise der - im privaten Wohnbereich - nicht direkt betroffene Landkreis in vorbeugenden Aktionen trotzdem engagiert.

Allerdings kann sich zwischen den Begriffen der „Sicherheit“ und „Freiheit“ ein Spannungsverhältnis entwickeln. Je mehr im Alltagsleben (und anderswo) Einschränkungen aus „Sicherheitsgründen“ erlassen werden, desto mehr können Freiheitsrechte eingeschränkt werden. Die Abwägung der Wertigkeit beider Bereiche ist schwierig und kann nur im Einzelfall getroffen werden (aktuelles Beispiel den Landkreis nicht betreffend: Computer-online-Durchsuchung ./. individuelle Freiheitsrechte).

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Eberhardt

Fraktionsvorsitzender

 

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